In Deutschland tragen Sie im Bereich Steuern Ihres Malt-Profils den Umsatzsteuersatz ein, der für Sie gilt. Für die meisten Dienstleistungen sind das 19 %. Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen, tragen Sie 0 % ein.
- Der Regelsteuersatz für Dienstleistungen beträgt 19 %. Der ermäßigte Satz von 7 % gilt nur für bestimmte Leistungen.
- Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG gilt, wenn Ihr Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Tragen Sie dann 0 % ein.
- Aktualisieren Sie den Satz unter „Mein Unternehmen“, sobald sich Ihre Situation ändert.
Welchen Satz Sie eintragen
Der Regelsatz beträgt 19 %. Er gilt für die meisten Dienstleistungen.
Der ermäßigte Satz von 7 % gilt nur für bestimmte Lieferungen und Leistungen, nicht automatisch für jede Freelancer-Tätigkeit.
Tragen Sie den Satz ein, der für das Land gilt, in dem Sie registriert sind. Auf Malt ist das der Bereich Steuern in „Mein Unternehmen“.
Kleinunternehmerregelung
Nach § 19 UStG sind Ihre Umsätze von der Umsatzsteuer befreit, wenn beide Grenzen eingehalten sind:
- Im vorangegangenen Kalenderjahr hat der Gesamtumsatz 25.000 € nicht überschritten.
- Im laufenden Kalenderjahr überschreitet der Gesamtumsatz 100.000 € nicht.
Diese Grenzen gelten seit dem 1. Januar 2025. Die früheren Grenzen von 22.000 € und 50.000 € gelten nicht mehr.
Bereits der Umsatz, mit dem die Grenze von 100.000 € im laufenden Jahr überschritten wird, ist in voller Höhe umsatzsteuerpflichtig. Die Umsätze davor bleiben steuerfrei.
Im Jahr der Gründung zählt der tatsächliche Gesamtumsatz des laufenden Jahres. Maßgeblich ist dann die Grenze von 25.000 €.
Sie können gegenüber dem Finanzamt auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Der Verzicht bindet Sie für mindestens fünf Kalenderjahre.
Wenn die Regelung für Sie gilt, tragen Sie auf Malt 0 % ein. Geben Sie auf der Rechnung an, dass die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG gilt. Sie können dann die Umsatzsteuer auf Ihren Ausgaben nicht als Vorsteuer abziehen.
Den Satz ändern, solange das Projekt läuft
Aktualisieren Sie Ihre Angaben unter „Mein Unternehmen“. Der Kunde aktualisiert seine Angaben in seinem Konto. Die Abschlussrechnung übernimmt die Angaben, die beim Abschluss vorliegen.
- Festpreisprojekt: Sie können das Angebot ändern und den Umsatzsteuersatz dort anpassen.
- Projekt auf Zeitbasis: Schreiben Sie vor dem Abschluss an support@malt.de, damit der Satz noch geändert werden kann.
Das Projekt ist schon abgeschlossen
Bitten Sie Ihren Kunden um eine schriftliche Zustimmung zur Änderung. Senden Sie dann an support@malt.de den Nachweis, zum Beispiel eine E-Mail oder einen Screenshot, und die Nummer der Rechnung. Malt erstellt eine Gutschrift und eine neue Rechnung mit dem richtigen Umsatzsteuerausweis.