Dieser Artikel erklärt die Steuerregeln, die auf Ihre Angebote anzuwenden sind, je nachdem ob Ihr Kunde im selben Land, in der EU oder außerhalb der EU ansässig ist.
- Gleiches Land: Wenden Sie die Steuern an, die Ihrer Rechtsform entsprechen.
- Kunde in der EU: Umkehrung der Steuerschuldnerschaft, wenn Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben.
- Außerhalb der EU: Keine Steuer auf das Angebot; der Nettobetrag ist gleich dem Bruttobetrag.
Hat Ihr Kunde seinen Sitz im selben Land wie Sie?
Ja – dasselbe Land
Steuerliche Regelung: Sie können die Steuern anwenden, die Ihrer spezifischen Rechtsform entsprechen – zum Beispiel den deutschen Umsatzsteuersatz von 19 % (Regelsteuersatz) oder 7 % (ermäßigter Satz). Wenn Sie Kleinunternehmer sind und die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwenden, stellen Sie keine Umsatzsteuer in Rechnung.
Auswirkung auf Ihre rechtlichen Hinweise: Entsprechend Ihrer Situation fügen wir einen spezifischen rechtlichen Vermerk hinzu, der Ihre Umsatzsteuerbefreiung oder die anwendbare Steuer bestätigt.
Nein – aber beide befinden sich in der EU
Wenn Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben (als Freelancer) 🟢
- Sie können keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, da Sie von der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft profitieren.
- Sie können keine anderen steuerlichen Zusätze hinzufügen, die für Ihre Rechtsform spezifisch sind, da Ihr Kunde nicht den Regelungen Ihres Landes unterliegt.
Wenn Sie keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben (Sie sind als Freelancer nicht umsatzsteuerpflichtig) 🔴
- Sie müssen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen.
- Sie können keine anderen steuerlichen Zusätze hinzufügen, die für Ihre Rechtsform spezifisch sind, da Ihr Kunde nicht den Regelungen Ihres Landes unterliegt.
Nein – außerhalb der EU
Steuerliche Regelung: Sie können keine Steuer auf Ihr Angebot anwenden. Der Nettobetrag ist daher gleich dem Bruttobetrag.
Auswirkung auf Ihre rechtlichen Hinweise: Entsprechend Ihrer Situation fügen wir einen spezifischen rechtlichen Vermerk hinzu, der Ihre Steuerbefreiung bestätigt.
Umsatzsteuerverwaltung
Überprüfen Sie in Ihren Unternehmenseinstellungen, ob Sie Umsatzsteuer in Rechnung stellen müssen, indem Sie prüfen, ob Ihr Umsatz die vom deutschen Finanzamt festgelegte Schwelle überschreitet.
- Informieren Sie sich auf den Seiten der deutschen Steuerbehörden über die genauen anwendbaren Schwellenwerte.
- Sie können den Status Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern überprüfen.
- Überwachen Sie regelmäßig Ihren Umsatz, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen, und aktualisieren Sie Ihren Umsatzsteuerstatus bei Bedarf.
Abbildung: Umsatzsteuer-Einstellungen im Bereich „Mein Unternehmen"