Ja, Sie können natürlich auch mit Freelancern zusammenarbeiten, die Ihre Rechnungen aus dem Ausland stellen. Allerdings müssen hierfür einige Bedingungen erfüllt werden:
Der Freelancer muss bestimmte Dokumente auf Malt hochladen, die es ermöglichen seine Identität sowie die Existenz seines Unternehmens zu prüfen
Wenn der Freelancer in einem anderen Land als unten aufgelistet tätig ist, muss er ein eingetragenes Unternehmen haben (Registered company). Eine Zusammenarbeit mit einem Einzelunternehmer ist in diesem Fall nicht möglich.
Zur Zeit ist es für Einzelunternehmern aus folgenden Ländern möglich sich ohne Einschränkungen auf Malt zu registrieren:
Deutschland
Österreich
Schweiz
Andorra
Belgien
England
Italien
Frankreich
Spanien
Polen
Portugal
Rumänien