Bezahlung von Expert*innen im Ausland
Sie möchten mit einem Freelancer zusammenarbeiten, der in einem anderen Land ansässig/registriert ist, dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Um die Regeln zur Betrugs- und Geldwäschebekämpfung einzuhalten, genehmigt unser Zahlungsanbieter MANGOPAY Zahlungen per Bankkarte oder Überweisung in und aus bestimmten Ländern.
Hingegen ist die Nutzung von Online-Banken aus dem Ausland möglich (Payoneer, Quonto, etc.)
Mehrwertsteuerverwaltung
Umsatzsteuerverwaltung mit einem Freelancer im Ausland:
Wenn Ihnen ein Freelancer seinen Kostenvoranschlag zusendet, gelten für Sie möglicherweise mehrere Regeln bezüglich der Steuern, denen Sie unterliegen:
Es sind mehrere Fälle möglich:
Der Experte ist im selben Land wie Sie registriert : Sie müssen alle Steuern zahlen, die für seine Rechtsform anfallenden, hauptsächlich die Mehrwertsteuer.
Der Experte ist nicht im selben Land wie Sie registriert, aber gehört zur Europäischen Union:
Wenn Sie beide über eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen, profitieren Sie von der Selbstliquidation der Umsatzsteuer und unterliegen daher nicht der Zahlung der Umsatzsteuer auf der Rechnung für das Angebot
Verfügt der Freelancer nicht über eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sind Sie zur Zahlung der Umsatzsteuer verpflichtet, die der Rechtsform des Freelancers entspricht.
Der Experte befindet sich nicht im selben Land wie Sie und ist nicht Teil der Europäischen Union: Auf das Angebot wird keine Steuer erhoben, die Mehrwertsteuer beträgt 0 %.