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Bezahlung von Expert*innen im Ausland

Sie möchten mit einem Freelancer zusammenarbeiten, der in einem anderen Land ansässig/registriert ist, dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Um die Regeln zur Betrugs- und Geldwäschebekämpfung einzuhalten, genehmigt unser Zahlungsanbieter MANGOPAY Zahlungen per Bankkarte oder Überweisung in und aus bestimmten Ländern.

Hingegen ist die Nutzung von Online-Banken aus dem Ausland möglich (Payoneer, Quonto, etc.)

Mehrwertsteuerverwaltung

Umsatzsteuerverwaltung mit einem Freelancer im Ausland:

Wenn Ihnen ein Freelancer seinen Kostenvoranschlag zusendet, gelten für Sie möglicherweise mehrere Regeln bezüglich der Steuern, denen Sie unterliegen:

Es sind mehrere Fälle möglich:

  • Der Experte ist im selben Land wie Sie registriert : Sie müssen alle Steuern zahlen, die für seine Rechtsform anfallenden, hauptsächlich die Mehrwertsteuer.

  • Der Experte ist nicht im selben Land wie Sie registriert, aber gehört zur Europäischen Union:

    • Wenn Sie beide über eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen, profitieren Sie von der Selbstliquidation der Umsatzsteuer und unterliegen daher nicht der Zahlung der Umsatzsteuer auf der Rechnung für das Angebot

    • Verfügt der Freelancer nicht über eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sind Sie zur Zahlung der Umsatzsteuer verpflichtet, die der Rechtsform des Freelancers entspricht.

  • Der Experte befindet sich nicht im selben Land wie Sie und ist nicht Teil der Europäischen Union: Auf das Angebot wird keine Steuer erhoben, die Mehrwertsteuer beträgt 0 %.

Liste der Länder , in die Zahlungen auf der Plattform nicht zulässig sind.