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Wer sind die Freelancer auf Malt?

Unter „Freelancer“ verstehen wir bei Malt jede selbständige Erwerbstätigkeit, insofern es sich nicht um handwerkliche Berufe (Handwerker, Landwirt, etc.) oder reglementierte Berufe (Arzt, Anwalt,...) handelt. 

Ein paar Beispiele für typische Freelancer-Tätigkeiten sind: Grafikdesigner, Redakteur, Consultant, Coach, Fotograf, Informatiker, etc.

„Freelancer“ ist also eine Definition und keine eigenständige Rechtsform. Freelancer können beispielsweise Kleinunternehmen oder Gesellschaften sein (GmbH, AG,. etc.). 

Eine starke jährliche Zunahme

Die Malt Tech Trends