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Welche Zahlungsfrist soll ich angeben?

Diese Angaben erscheinen nur dann auf Ihren Rechnungen, wenn sich der Kunde nicht für eine Vorfinanzierung auf das Treuhandkonto entschieden hat!

Im Angebot sollte immer eine Zahlungsfrist im dafür vorgesehenen Feld angegeben werden. Wird keine ausdrückliche Zahlungsfrist vereinbart, sieht das Gesetz vor, dass die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung der Leistung zu erfolgen hat. 

Die Rechnung wird ab Ende der Leistungserbringung ausgestellt. Sie können zusammen mit Ihrem Kunden eine andere Zahlungsfrist vereinbaren, so lange diese nicht den Zeitraum von 60 Tagen ab dem Datum der Rechnungsausstellung überschreitet.