Zum Hauptinhalt springen

Kann ich mit einem Freelancer aus dem Ausland arbeiten?

Ja, Sie können natürlich auch mit Freelancern zusammenarbeiten, die Ihre Rechnungen aus dem Ausland stellen. Allerdings müssen hierfür einige Bedingungen erfüllt werden: 

  • Der Freelancer muss bestimmte Dokumente auf Malt hochladen, die es ermöglichen seine Identität sowie die Existenz seines Unternehmens zu prüfen

  • Wenn der Freelancer in einem anderen Land als unten aufgelistet tätig ist, muss er ein eingetragenes Unternehmen haben (Registered company). Eine Zusammenarbeit mit einem Einzelunternehmer ist in diesem Fall nicht möglich. 


    Zur Zeit ist es für Einzelunternehmern aus folgenden Ländern möglich sich ohne Einschränkungen auf Malt zu registrieren:

  • Deutschland 

  • Österreich 

  • Schweiz

  • Andorra

  • Belgien

  • England

  • Italien

  • Frankreich

  • Spanien

  • Polen

  • Portugal

  • Rumänien

Unsere Bestimmungen

Nur bei einem eingetragenen Unternehmen aus dem Ausland ist die vollständige Prüfung durch unseren Zahlungspartner hinsichtlich der Bekämpfung von Geldwäsche, Schwarzarbeit und illegaler Arbeitnehmerüberlassung möglich.